Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 11. Dezember 1975
§ 68

§ 68 – Besondere Teile dieses Gesetzbuches

Bis zu ihrer Einordnung in dieses Gesetzbuch gelten die nachfolgenden Gesetze mit den zu ihrer Ergänzung und Änderung erlassenen Gesetzen als dessen besondere Teile: das Bundesausbildungsförderungsgesetz, normal normal (aufgehoben) normal normal die Reichsversicherungsordnung, normal normal das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, normal normal (weggefallen) normal normal das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte, normal normal Gesetze, die eine entsprechende Anwendung der Leistungsvorschriften des Vierzehnten Buches vorsehen, insbesondere a) § 59 Absatz 1 des Bundesgrenzschutzgesetzes, normal normal b) die §§ 4 und 5 des Häftlingshilfegesetzes, normal normal c) die §§ 21 und 22 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sowie normal normal d) die §§ 3 und 4 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, normal normal normal alpha normal normal (weggefallen) normal normal das Bundeskindergeldgesetz, normal normal das Wohngeldgesetz, normal normal (weggefallen) normal normal das Adoptionsvermittlungsgesetz, normal normal (aufgehoben) normal normal das Unterhaltsvorschussgesetz, normal normal der Erste und Zweite Abschnitt des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, normal normal das Altersteilzeitgesetz, normal normal der Fünfte Abschnitt des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, normal normal das Soldatenentschädigungsgesetz. normal normal normal arabic

Kurz erklärt

  • Bis zur Einordnung in das Gesetzbuch gelten bestimmte Gesetze als besondere Teile.
  • Dazu gehören das Bundesausbildungsförderungsgesetz und die Reichsversicherungsordnung.
  • Auch Gesetze zur Alterssicherung und Krankenversicherung der Landwirte sind betroffen.
  • Weitere relevante Gesetze sind das Häftlingshilfegesetz und das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz.
  • Einige Gesetze, wie das Bundeskindergeldgesetz und das Wohngeldgesetz, wurden aufgehoben oder sind weggefallen.